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Soziale Gerontologie die Stellung der Senioren in der Gesellschaft

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7.    Hält der Generationenvertrag? Soziale Sicherung im Alter

7.1.           Der Generationenvertrag und die Prinzipien der sozialen Sicherung

Die demographische Entwicklung ist in Deutschland vor allem durch zwei Dinge gekennzeichnet. Erstens wird die Bevölkerungszahl abnehmen und zweitens wird diese altern, was zu einer erheblichen Verschiebung der Alterstruktur führen wird. Diese Dinge haben dazu geführt, dass die Frage, ob der Generationenvertrag fortbestehen kann, heftig diskutiert wird.

      Der Generationenvertrag kann durch zwei „Interpretationsmuster“ gedeutet werden. Den Generationsvertrag traditioneller Prägung und den modernen Generationsvertrag.
Der Generationsvertrag traditioneller Prägung beschreibt die wechselseitige Verpflichtung  zwischen drei Generationen innerhalb einer (Groß) Familie, wobei die erwerbstätige Generation sowohl die ältere als auch die jüngere aus dem erwirtschafteten Einkommen versorgt. Diese soziale Norm war weder durch einen expliziten Vertragsabschluss, noch durch ein staatliches Arrangement festgelegt. Diese System funktionierte solange die

  • Lebenserwartung gering,
  • die Phase des Erwerbswesens lang und
  • der Familienband intakt war.

Durch die zwischen 1750 bis 1880 aufkommende Industrialisierung begannen sich die Großfamilien immer mehr aufzulösen. Diese Entwicklung war auch eine Folge der Landflucht. Dadurch wurde sozialstaatliche, kollektive Alterssicherungen immer wichtiger und setzten sich auch immer mehr durch. Bei diesem Finanzzierungsprinzip werden die Leistungen jeder Periode aus den laufenden Steuereinnahmen der selben Periode finanziert. Das bedeutet, dass die momentanen Pensionisten von den momentanen Beitragszahlern versorgt werden.

7.2.           Das Versicherungsprinzip

Eine Versicherung lässt sich im allgemeinen als ein meist freiwilliger Zusammenschluss von Personen oder Firmen beschreiben, die von einer gleichgerichteten Gefahr bedroht werden (Unfall, Krankheit, usw. ). Das Ziel eines solchen Zusammenschlusses ist, dass der Einzelne die Gefahr nicht mehr alleine tragen muss. Durch die von den Versicherten gezahlten Prämien, hat jeder den Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der Folgen.

  
Siehe auch:
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Demenzen in Theorie und Praxis
Neurologisch-topische Diagnostik: Anatomie - Fun...
Kompendium der Psychiatrischen Pharmakotherapie
100 Fehler im Umgang mit Menschen mit Demenz: und...
 
   
 
     
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