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Soziale Gerontologie die Stellung der Senioren in der Gesellschaft

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7.5.           Ablösung des Umlageverfahrens durch eine steuerfinanzierte Grundrente und eine private Altersversorgung nach dem Kapitaldeckungsverfahren

Es wir häufig der Vorschlag gebracht vom Umlageverfahren auf ein demographieunabhängiges Verfahren zu wechseln. Die wichtigsten Gründe hierfür sind:

  • Der erste Kritikpunkt am Umlageverfahren ist, dass zum Einführungszeitpunkt (theoretisch) eine Generation Pensionsansprüche erwirbt, ohne jemals dafür Beiträge geleistet zu haben. Bei der Einführung umlagefinanzierter Pensionen, wird ab diesem Moment die existierende Pensionistengeneration aus der laufenden Wertschöpfung finanziert, wobei diese Pensionisten selbst keine Beiträge entrichtet haben.
  • Weiters ist das „Kapitaldeckungsverfahren“ von der Demographie unabhängig. Wie erwähnt, hängt im heutigen System bei konstantem Pensionsniveau, der Beitragssatz vom Verhältnis der Zahl der Pensionisten zur Zahl der Beitragszahler ab. Diese Zahl wird allerdings von der Bevölkerungsentwicklung beeinflusst. Im Gegensatz dazu würde jeder Einzelne zur Ansammlung eines Kapitalstocks beitragen, aus dem die Pensionen (verzinst) ausgezahlt würden. Daher ist dieses Verfahren demographiesicher.
  • Der Mackenrothsche Satz, welcher das Umlageverfahren unterstützt, besagt, dass innerhalb einer Volkswirtschaft die Einnahmen der einen Gruppe niemals größer als die Ausgaben einer anderen Gruppe sein können. Die Kritik der Befürworter des Kapitaldeckungsverfahrens ist jedoch, dass es keine geschlossene Volkswirtschaf gibt.

Gegen das Kapitaldeckungsverfahren ist jedoch einzuwenden, dass es ebenfalls nicht ganz demographiesicher ist, da der Erfolg dieses Systems davon abhängt ob

·        und in welchem Maße die Bevölkerung wächst, oder schrumpft

  • wie stark das Pro-Kopf-Einkommen jährlich ansteigt, und
  • ob die gesamtwirtschaftliche Sparquote kontinuierlich steigt oder sinkt.

Weiters ist einzuwenden, dass sobald es zu einem rückläufigen Neugeschäft kommt, der angesammelte Kapitalstock „abgeschmolzen“ werden muss, wodurch ein solches Kapitaldeckungsverfahren auch nicht „demographie-immun“ ist.

            Daraus ist nun zu erkennen, dass der Unterschied zwischen Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren auf mikroökonomischer Ebene (auf der Ebene der Einzelpersonen) gesamtwirtschaftlich nur eine sehr geringe Bedeutung hat. Daher kann kein Versicherungs-, bzw. Pensionssystem, überleben, wenn die Gesamtausgaben längerfristig höher sind als die Gesamteinnahmen. Somit können starke demographische Veränderungen durch kein Finanzierungsmodell behoben werden (finanziell).

            Ein weiteres Problem ergibt sich dann, wenn man es wollte, bei der Umstellung vom Umlageverfahren auf Kapitaldeckungsverfahren. Durch die in der Vergangenheit geleisteten Beitragszahlungen wurden Pensionsansprüche nach dem bestehenden Umlageverfahren „erworben“, die auch nach der Umstellung (dann allerdings steuerfinanziert) noch befriedigt werden müssten. Die daraus für die Arbeitnehmer entstehenden Lasten würden wesentlich größer sein, als die im alten System, selbst bei solch pessimistischen demographischen Annahmen, wenn dieses weitergeführt wird.

  
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