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7.6. Bevölkerungsdynamische Pension Beim Prinzip der Bevölkerungsdynamischen Pension wird die Höhe des einzuzahlenden Betrags nicht nur von den Einkommensverhältnissen abhängig gemacht, sondern auch von der Kinderanzahl der einzelnen Arbeitnehmer. Dieser Vorschlag sieht vor, dass die Höhe des Beitrags mit der Anzahl der Kinder sinkt. Die Grundidee dahinter ist, dass die
Alterssicherung des Einzelnen wieder in eine für ihn nachvollziehbare und
fühlbare Relation mit seinem Zeugungsverhalten gebracht wird. Es wird als
ungerecht angesehen, dass die Kosten für die Realisierung des eigenen
Lebensentwurfes anderen aufzubürden. Das Konzept dieser bevölkerungsdynamischen Pension mit einer Anpassung des Beitragssatzes an die Kinderanzahl soll auch unter Umständen eine Erhöhung der Geburten hervorrufen. Es gibt jedoch auch einige schwerwiegende Probleme bei diesem System: · sollte dieses System eingeführt werden, gleiche Leistungen für unterschiedliche Beiträge, beziehungsweise unterschiedliche Leistungen für gleiche Beiträge gewährt werden. · Wie wird der Arbeitgeberanteil zur Pensionsversicherung berechnet, wenn sich der Beitragssatz nach der Zahl der Kinder berechnet? Wenn weiterhin eine hälftige Teilung der(u.a.) Pension stattfindet, so nimmt von nun an auch der Arbeitgeber am Zeugungsverhalten des Arbeitnehmers teil. Dadurch wäre nun eine kinderreiche Arbeitskraft billiger, wodurch diese bevorzugt eingestellt würden. · Wie soll sich diese Begünstigung auswirken, wenn bei einer Kinderreichen Familie beide Eltern erwerbstätig sind? · Wie wird im Falle des Todes von Kindern vor Eintritt ins erwerbstätige Alter verfahren? Soll dann eine Rückabwicklung stattfinden?
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