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7.7.2. Ausgabenseite Zur Senkung des Beitragssatzes der Gesetzlichen Pensionsversicherung ist auch schon in Erwägung gezogen worden, das Pensionsniveau (das Verhältnis von Durchschnittspension zum Durchschnittslohn) abzusenken. Dieser Vorschlag ist allerdings auch sehr problematisch, da ein Durchschnittsverdiener 23 Versicherungsjahre Beiträge leisten muss, damit er Anspruch auf eine Pension in der Höhe des Sozialhilfesatzes hat. Es scheint auch sachgerecht, die, aufgrund der steigenden Lebenserwartung, steigenden Pensionsbezugzeiten durch dementsprechende Korrekturen bei der Pensionsberechnung zu berücksichtigen. Es lassen sich nun insgesamt fünf Möglichkeiten ableiten, um die Finanzierung der GPV (Gesetzliche Pensionsversicherung) zu ermöglichen. · Abbau der Arbeitslosigkeit · Steigerung der Arbeitsproduktivität · Erhöhung der Arbeitszeit · Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren · eine arbeitsmarktorientierte Einwanderungspolitik 7.7.3. Abbau von Arbeitslosigkeit Die erste Voraussetzung zur Sicherung des Generationenvertrags, beziehungsweise der Pensionen ist eine Erhöhung der Beschäftigten. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist eine sehr wichtige Aufgabe zur Sicherung und Stabilisierung des Sozialsystems. Ohne engagierte Gegenmaßnahmen ist damit zu rechnen, dass die Arbeitslosigkeit weit über die Jahrtausendwende hinaus auf einem hohen Niveau bleibt, wodurch die mit der Arbeitslosigkeit verbundenen Kosten hoch sind. Man schätzt, dass die gesamtfiskalischen Kosten (Summe der mit Arbeitslosigkeit verbundenen Einnahmeausfälle und zusätzliche Ausgaben aller öffentlichen Haushalte) in den letzten Jahren (in Deutschland) rund 75 Milliarden pro Jahr betrugen, wovon die Pensionsversicherung über 13 Prozent, also rund 9,5 Milliarden , tragen musste.
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