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1.7. Das Problem der Altersgrenze in der Verrentung Die sinkenden Geburten und die steigenden Ausgaben der Rentensysteme bedingen eine generelle Erhöhung der Altersgrenze in der Verrentung. Oftmals wurde die Reduktion der Altersgrenze als Mittel zur Abschaffung von jungen Arbeitlosen verwendet. Jedoch scheint heutzutage der Trend in genau die entgegengesetzte Richtung zu gehen. Wichtig ist auch, dass der Ruhestand, historisch gesehen, ein recht junges Phänomen ist. Eine Verkürzung des Arbeitslebens gilt für beide Geschlechter als besonders erstrebenswert. Das Pensionsalter wurde in den vergangenen Jahren auch herabgesetzt, da der Arbeitsmarkt überlastet war. 1.8. Demographischer Wandel und Verteilungskonflikte Durch den Interessenkonflikt zwischen jung und alt, der wiederum durch die demographischen Veränderungen herbeigeführt wird, kommt es zu Verteilungskonflikten. Das hat zur Folge, dass Altenpolitik als Hürde zwischen den noch Erwerbstätigen und den Pensionisten angesehen wird. Hier ist nun sehr wichtig in wie weit eine Gerechtigkeit zwischen den Generationen besteht. Da die jüngeren Generationen immer mehr zu einer Minderschätzung der Zukunft tendieren, und somit ihres eigenen, zwangsläufig kommenden, Alters, versuchen sich diese dieser Diskussion weitgehend zu entziehen. 2. Sozialpolitik (1871 1945) Da das Alter bei den sozialen Problemen im 19. Jahrhundert nur eine sehr unbedeutende Stellung hatte, kommt es erstmals bei der Regierungsintiative zu den Gesetzen betreffend der Invaliditäts- und Altersicherung zu Geltung. Diese Regierungsinitiative war der Anstoß für die ersten öffentlichen Diskussionen in der Altersfrage, wobei hier das Augenmerk nicht auf die Alten an sich gerichtet war, sondern auf die (alters-)invaliden Arbeiter. 1863 wurde das Thema der Altersrente und Alterssicherung in Preußen erstmals diskutiert. Dies geschah in Form einer allgemeinen, sehr niedrigen, Grundpension für alle Staatsbürger. Konkreter wurde dieses Thema einer versicherungsförmigen Absicherung des Altersrisikos dann erstmals im preußisch-deutschen Regierungslager zwischen 1869 und 1873. Durch die Komplexität dieses Themas wurde es dann aber nicht weiter verfolgt. Das 1876 verabschiedete Hilfskassengesetz galt aber nur bei anerkannten Kassen zur Unterstützung kranker Arbeiter. Dadurch kann man erkennen, dass das die Absicherung der Alten weniger seitens der Arbeiter, als seitens der Regierung besprochen wurde. Diese Modelle wurden jedoch wahrscheinlich nur bei staatsnahen Beschäftigten (Zivilbeamte, Staatseisenbahner, Reichpostbediensteten) angewandt. Die Distanz der Arbeiterbewegung gegenüber einer öffentlichen Durchsetzung dieser Gesetze ist durch deren andere, näher scheinende Probleme zu erklären. Jedoch gab es auch einige neue Innovationen in diesem Bereich. Zum Beispiel die Gründung von Gewerkvereinen, wie zum Beispiel dem Hirsch-Dunckerschen Gewerkverein, der allerdings durch stagnierende Mitgliederzahlen und durch die später Auftretende Invalidität vieler Mitglieder, in Konkurs ging. Die niedrigen Mitgliederzahlen sind hier so zu erklären, dass die Arbeiter das bisschen Geld, welches von ihrem Lohn übrigblieb, individuell sparten. Die Altersfrage erlebt ihren Durchbruch, vorangetrieben durch den inflationsgeschädigten Mittelstand, erst in der Weimarer Republik.
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