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Soziale Gerontologie die Stellung der Senioren in der Gesellschaft

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3.    Sozialpolitik für das Alter im Deutschen Kaiserreich

Ein höheres Maß an staatlicher Fürsorge wurde erstmals in der Kaiserlichen Sozialbotschaft vom 17. November 1881 gefordert, wobei Reichskanzler Bismarck den reichspolitischen Profit einer staatliche finanzierten Altersvorsorge propagierte. Gründe für diese Entwicklung waren die Bürger durch diese Form der Existenzgarantie an den Staat zu binden, und die Altersversorgung als Mittel zu einer Finanzreform zu verwenden. Diese Absichten erfüllten sich jedoch (kurzfristig) nicht, da die von Bismarck angestrebte volle staatliche Finanzierung der Alten und Invalidenversicherung, gesetzlich lediglich durch einen Zuschuss ersetzt wurde. Durch die eingeführte Versicherungspflicht wurden alle Lohnarbeiter ab dem 16. Lebensjahr vom Gesetz erfasst. Die so genannte Altersrente wurde dann, nach mindestens 30 Beitragsjahren, vom 70. Lebensjahr an ausgezahlt, wobei hier nun der Reichszuschuss noch hinzukam. Von 100.000 männlichen Geborenen erreichten jedoch lediglich 23.000 das 70. und nur 7.300 das 80. Lebensjahr.

Dadurch dass das Alter von 70 Jahren gesetzlich als ein Fall von Invalidität angesehen wurde, war der erste Schritt zur Pension getan, wobei die Pensionen zu dieser Zeit noch zu niedrig waren, um allein dadurch leben zu können. Ein Grund für diese niedrigen Pensionen war, dass Bismarck Rücksicht auf das Besitzbürgertum nehmen musste, welches keinerlei Interesse an einem Solchen Vorhaben hatte. Ausgelassen aus diesem Gesetz waren jedoch Witwen und Weisen, die vom Gesetz keinerlei Leistungen bekamen.

Nun bildet sich das Altersheim als immer mehr das Altersheim als bürgerliche Einrichtung heraus.

4.    Sozialpolitik für das Alter in der Weimarer Republik

Die Altersfrage war in der Weimarer Republik bei weitem keine sozialpolitische Priorität. Dazu zählte man zu dieser Zeit eher die Kriegsfolgen und die Arbeitslosigkeit.

In der Rentenversicherung kam es nun zwischen 1919 und 1930 zu einer Reihe wichtiger Anpassungen und Erweiterungen, obwohl auch diese von den neuen Krisen getroffen war. Die Kriegsanleihen und die Inflation hatten das Deckungskapital der Rentenversicherung angegriffen, und später vernichtet. Jedoch war die Zahl der Anspruchberechtigten sehr groß, vor allem durch die 1916 eingeführte Hinterbliebenenrente. Die Kriegstoten hinterließen 200.000 Witwen und 1.300.000 Waisen. Bei der Angestelltenversicherung trafen die ersten Auszahlungen mit der Hyperinflation zusammen. Betreffend die Arbeiterrentenversicherung war 1916 die Altersgrenze der Empfänger von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt worden.

In den Jahren um 1923 hatte die Pension nur noch eine Bedeutung als Ausweis für die Beihilfe der Wohlfahrtsämter an Rentenempfänger. Das Gesamtvermögen der Arbeiterrentenversicherung, welches 1913 2,105 Milliarden Mark betrug war auf 253 Millionen Mark gesunken. Um zu vermieden, dass 2 Millionen Renten entwertet wurden, wurde 1924 die Invalidenrente von 2 RM auf 14RM angehoben. Dies Prozedur setzte jedoch voraus, dass durch Versicherungszwang ständig für den Zufluss neuer, jüngerer Beitragszahler gesorgt wurde. Dadurch wurde 1924 die Sozialversicherung gerettet.

Durch die aufgetretene Inflation hatte nicht nur einen Verlust des Versicherungsvermögens zu Folge, sonder auch den Verlust der gesamten Ersparnisse der Versicherten, wodurch sie umso mehr auf die Sozialversicherungen angewiesen waren, wodurch es unumgänglich war die Versicherungsprämien zu erhöhen. Erschwerend kam auch hinzu, dass die Lebenskosten stark gestiegen waren. Die Altersverteilung hatte sich auch stark verändert, was bewirkte, dass es wesentlich mehr Leistungsempfänger gab.

 

  
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