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Zuständigkeiten und Aufgaben der Sozialpolitik: Der Staat ist vor allem für die grundlegenden materiellen und gesundheitlichen Einrichtungen zuständig, während sich die kommunale Ebene vor allem den immateriellen und persönlichen Hilfebedürfnissen widmet. Die staatliche Sozialpolitik richtet sich weiters mehr auf die Erwerbstätigen aus. Dabei wird in den Großteil der neuen Gesetze auf die nicht erwerbstätigen Menschen vergessen. Die Kommunen haben dafür die Verantwortung für die Rahmengestaltung des Lebens im Alter. Das heißt, dass Kommunen oft Sozialhilfeleistungen bereitstellen, und nicht der Staat. Dies liegt im kommunalen Selbstverwaltungsgesetz der Kommunen verankert. Bemerkenswert dabei ist auch, dass den Kirchen und gemeinnützigen Trägern eine Mitzuständigkeit der Altersversorgung mit sozialen Diensten zugewiesen wird. Ein großes Problem für die Zukunft stellt die Strukturierung der einzelnen Verantwortungsbereiche da. Das heißt, dass sich die Frage stellt, wie viel der Bund, das Land und die Kommunen zu einer geeigneten Altersversorgungsstruktur beizutragen haben. In einer Gesellschaft die sich im ständigen Wandel der Zeit befindet, ist es besonders schwer geeignete Lösungskonzepte bereitzustellen. Einige Instrumente der Sozialpolitik: Sogenannte Altenpläne haben die Aufgabe auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Planungsleitsätze zu entwickeln, die wiederum zum Ziel haben den Standard der bestehenden Infrastrukturen zu ermitteln und Maßnahmen zur Verbesserung bereitzustellen. Darüber hinaus gibt es Finanz und Investitionsprogramme, die auch zur Planung der Strukturen beitragen. Auf kommunaler Ebene werden die Errichtung von bestimmten Gremien immer wichtiger. Dazu gehören zum Beispiel Seniorenkonferenzen oder Fachbeiräte in der Altenhilfe. Jedoch werden in diesen Gremien mehr die sozialpolitischen, als die sozialarbeiterischen Absichten verfolgt. Abgesehen, von der natürlich vorhandenen Wahlberechtigung der alten Menschen, gibt es auch Seniorenverbände und Seniorenvertretungen, die die Interessen der älteren Bevölkerung auch politisch vertreten. Altenhilfe als Kernbereich der Sozialpolitik: Die Altenhilfe ging historisch aus der Armenfürsorge und Wohlfahrtspflege hervor. In den sechziger Jahren wurde in Deutschland ein Gesetz verabschiedet, welches den älteren Personen in der Gesellschaft eine Sonderstellung einräumte. Dabei wurde auch die Altenpflege in der Form wie wir sie heute kennen, gesetzlich festgelegt. Die Wohlfahrtsverbände nehmen in der Altenversorgung einen ganz besonders wichtigen Platz ein. Sie gelten als wichtigster Träger von Angeboten und Diensten. Am Anfang der neunziger Jahre verfügten sie über circa 420000 Betten in etwa 10000 Einrichtungen. Durch diese Anzahl der Betten und Versorgten stellen sie auch einen Verband mit großem politischen Einfluss da. 2. Phasen der praktischen Sozialpolitik für ältere Menschen: Seit 1945 wurde die Sozialpolitik in Deutschland in fünf Phasen gegliedert.
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